WEG-Verwaltung
Wir verwalten das gemeinschaftliche Eigentum einer Eigentümergemeinschaft. Auftraggeber ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.
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Hausverwaltung für Berlin und Brandenburg
Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG i. d. F. des WEMoG) — kaufmännisch, technisch und rechtlich aus einer Hand.
Vollumfängliche Verwaltung eines vermieteten Miethauses oder einer Wohnanlage in Einzeleigentum — kaufmännisch, technisch und mietrechtlich über den gesamten Lebenszyklus des Mietverhältnisses.
Professionelle Verwaltung einer vermieteten Eigentumswohnung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft — kaufmännisch, technisch und mietrechtlich, in klarer Abgrenzung zum Gemeinschaftseigentum.
Drei Sparten
Wir verwalten das gemeinschaftliche Eigentum einer Eigentümergemeinschaft. Auftraggeber ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.
Leistungen ansehenWir verwalten ein ganzes vermietetes Miethaus oder eine Wohnanlage in Einzeleigentum. Auftraggeber ist der Eigentümer des Hauses.
Leistungen ansehenWir verwalten eine einzelne vermietete Eigentumswohnung innerhalb einer WEG. Auftraggeber ist der vermietende Wohnungseigentümer.
Leistungen ansehenWarum Aventra
Wir geben Ihnen feste Ansprechpartner mit definierten Reaktions- und Erreichbarkeitszeiten. Kein Ticket, keine Warteschleife, keine Nummer, unter der jedes Mal jemand anderes abhebt.
Wir übernehmen die und führen alle prüfpflichtigen Anlagen mit Fristenkontrolle — Aufzug, Elektro, Trinkwasser, Brandschutz, Spielplatz, Bäume. Prüfbücher und Wartungsnachweise dienen Ihnen als Haftungsnachweis.
Regelmäßiges Reporting mit Quartalsübersichten — für den Beirat und für jeden Eigentümer.
So läuft es ab
Wir sprechen unverbindlich über Ihr Objekt, Ihre Ziele und das, was gerade nicht läuft. Kostenfrei.
Wir sichten die Unterlagen und legen Ihnen ein Angebot vor, das auf Ihr Objekt zugeschnitten ist.
Wir übernehmen Unterlagen, Konten, Vollmachten und Beschluss-Sammlung strukturiert — ohne Reibungsverluste.
Persönlich erreichbar, digital organisiert, mit regelmäßigen Updates für Beirat und Eigentümer.
Angebot
Umfang, Größe, Zustand und Sparte bestimmen den Aufwand. Deshalb kalkulieren wir jedes Mandat einzeln und besprechen es persönlich mit Ihnen, statt Ihnen eine Liste hinzulegen, die auf Ihr Objekt nicht passt.
Orientierung
Die WEG-Verwaltung betreut ausschließlich das Gemeinschaftseigentum, die Sondereigentumsverwaltung das Innere der Wohnung und das Mietverhältnis. Liegen beide Mandate bei derselben Verwaltung, entstehen kurze Wege zwischen Gemeinschaft und Einzeleigentum.
Was sollen wir verwalten?
Ihre Angaben gehen an info@aventra-hv.com. Beim Klick öffnet sich Ihr E-Mail-Programm mit der vorbereiteten Anfrage — Sie müssen sie nur noch ergänzen und abschicken. Hinweise dazu in der Datenschutzerklärung.
Rechtlicher Hintergrund
Die Sondereigentumsverwaltung ist rechtlich ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit dienstvertraglichen Elementen nach § 675 BGB. Anders als die WEG-Verwaltung ist sie nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern freiwillig, und es gibt keinen gesetzlichen Mindestleistungskatalog. Umfang und Vergütung ergeben sich allein aus dem Verwaltervertrag. Die WEG-Verwaltung betreut ausschließlich das Gemeinschaftseigentum — Dach, Fassade, Treppenhaus, gemeinschaftliche Anlagen. Die SEV verantwortet das Innere der Wohnung und das Mietverhältnis. Schäden am Gemeinschaftseigentum behebt die SEV nicht selbst, sondern meldet sie an die WEG-Verwaltung beziehungsweise den Versicherer. Liegen beide Mandate bei derselben Verwaltung, entstehen kurze Wege zwischen Gemeinschaft und Einzeleigentum.
Rechtlicher Hintergrund
Für das Sondereigentum ist ein vom WEG-Vermögen getrenntes Konto zu führen; eingehende Mieten und ausgehende Zahlungen werden ausschließlich treuhänderisch abgewickelt. Als Geschäftsbesorger trifft den Verwalter eine Auskunfts- und Rechenschaftspflicht nach § 666 BGB sowie die Pflicht zur Herausgabe des Erlangten nach § 667 BGB. Die Mietkaution ist nach § 551 BGB getrennt vom eigenen Vermögen und insolvenzfest anzulegen und beträgt höchstens drei Nettokaltmieten. Die Kosten der Sondereigentumsverwaltung sind als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung steuerlich absetzbar, dürfen aber nicht auf den Mieter umgelegt werden — Verwaltungskosten zählen im Wohnraummietrecht nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten.
Die jährliche Abrechnung der Eigentümergemeinschaft über Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres, aufgeteilt in Gesamt- und Einzelabrechnung je Einheit.
Das Dokument, das festlegt, welche Gebäudeteile Sondereigentum und welche Gemeinschaftseigentum sind.
Die Pflicht, Gebäude und Grundstück so zu sichern, dass Dritte nicht zu Schaden kommen, etwa durch Winterdienst, Baumkontrolle und geprüfte technische Anlagen.